UNTERNEHMEN :: Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für alle genannten Lieferungen und Leistungen zwischen der Fa. Welas Lackiersysteme und Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich bei Vertragsabschluß etwas abweichendes vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen, die nicht schriftlich niedergelegt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Telefonisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers.


2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend.
Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie die Fa. Welas Lackiersysteme zusagt.
Die zu dem Angebot gehörenden Unteralgen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


3. Lieferung

Die Fa. Welas Lackiersysteme verpflichtet sich zur Lieferung der in der Auftragsbestätigung beschriebenen Liefergegenstände.
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Wir behalten uns allgemeine Lieferungsmöglichkeiten vor.
Bei nicht fristgerechter Lieferung durch Unterlieferanten sind wir von der Einhaltung der Lieferfrist entbunden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Nichtlieferung oder wegen verspäteter Lieferung ist in solchem Fall nicht gegeben.
Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie-, oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transtortmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und im Fall der höheren Gewalt, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen uns, für den Fall, das die Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.


4. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers ab Werk.
Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk des Verkäufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Spedition/Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.


5. Verpackung

Wir liefern nach Möglichkeit unverpackt. Soweit Verpackungen erforderlich, berechnen wir diese dem Käufer zum Selbstkostenpreis. Sämtliche von uns eingesetzten Transportverpackungen sind wiederverwendbar oder recyclingfähig.


6. Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit, die nicht umgehend nach Empfang schriftlich erfolgen, können wir nicht mehr anerkennen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung.
Daraufhin kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns erfolgen.
Falls Ware einen anderen Verwendungszweck findet, als angegeben wurde und dadurch Reklamationen auftreten, wird jegliche Beanstandung abgelehnt.


7. Eigentumsvorbehalte

Bis der Käufer alle unsere derzeitigen und zukünftigen Zahlungsforderungen aus der Geschäftsbedingungen einschließlich eines anerkannten Schuldsaldos im Kontokorrent und bedingte Forderungen erfüllt hat, behalten wir uns unser Eigentums an den von uns gelieferten und künftig zu liefernden Gegenstände vor.
Der Käufer ist nur dann ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang in ein Grundstück oder Gebäude einzubauen, mit einer beweglichen Sache zu verbinden oder weiterzuveräußern, wenn er sich uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet und wenn er uns bereits jetzt entstandenen Forderungen gegen Dritte rechtswirksam abtritt. Ist die Vorbehaltsware mit einer beweglichen Sache verbunden, daß wir Miteigentümer der neuen Sache werden, ist er im Falle des zahlungsverzuges auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die Sache , soweit zulässig, herauszugeben. Veräußert er die neue Sache, tritt er bereits jetzt die daraus erwachsenden Forderungen gegen Dritte zur Sicherheit an uns ab.
Er verwahrt das Miteigentum für uns.
Forderungen, die aus dem Einbau, der Verbindung oder Weiteräußerung der Vorbehaltsware gegenüber Dritten entstehen, werden uns bereits jetzt als Sicherheit abgetreten.
Beanspruchung Dritte die Vorbehaltsware im Wege der Pfändung oder Sicherheitsübereignung verlangt, teilt der Käufer uns dies unverzüglich mit und weist den Dritten auf unsere vorrangigen Rechte hin.


8. Rücktritt

Tritt der Käufer unberechtigt von dem Vertrag zurück, so ist er ohne Einzelnachweis mindestens zur Zahlung von 25% des Gesamtauftragswertes verpflichtet.


9. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen mit 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto vorzunehmen.
Sind im Vertrag Zahlungstermine aufgeführt, so gelten diese als verbindliche Fälligkeitstermine. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen einschließlich der Wechselverbindlichkeiten ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen.


10. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung des Lieferers, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist.


11. Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

 
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